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Videoüberwachung an Schulen

                                                                                                  


Nach den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir dazu verpflichtet, Sie umfassend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Rastatt aufzuklären. Im Folgenden möchten wir der Informationspflicht gemäß Artikel 13 DSGVO nachkommen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten mit Hilfe von Videoüberwachung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der DSGVO und des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg (LDSG).

 

  1. Verarbeitung personenbezogener Daten

 

  • Zweck und Grundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Außerhalb des Schulbetriebs werden Teile des Schulgeländes durch Videoaufzeichnung überwacht. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten mit Hilfe der Videoüberwachung ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO i. V. m. § 18 LDSG. Die Verarbeitung ist zur Wahrung unserer folgenden berechtigten Interessen erforderlich:

 

  • Schutz unseres Eigentums vor Diebstahl und Vandalismus
  • Wahrnehmung des Hausrechts
  • Schutz von Personen (Beschäftigte, Besucher/innen und Schüler/innen)
  • Vermeidung und Aufklärung von Straftaten bzw. Beweissicherung
  • Geltendmachung von Rechtsansprüchen

 

  • Weitergabe der personenbezogenen Daten

An Stellen außerhalb des Landratsamtes Rastatt übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Aufklärung einer Straftat und/oder zur Beweissicherung an Ermittlungsbehörden.

 

  1. Dauer der Speicherung / Löschungsfristen

Wir speichern Ihre Daten so lange, wie es für eine abschließende Bearbeitung des Verfahrens notwendig ist. Die Videoaufzeichnung und das Bildmaterial wird soweit und solange gespeichert wie es zur Aufklärung einer Straftat und/oder zur Beweissicherung erforderlich ist. Ansonsten erfolgt die Löschung in der Regel innerhalb von 72 Stunden. In Ferien verlängert sich die Speicherdauer um die Zeit in der kein Schul- bzw. Dienstbetrieb stattfindet.

 

  1. Betroffenenrechte
    • Auskunftsrecht (Artikel 15 DSGVO)

Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet wurden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung.

 

  • Recht auf Berichtigung / Löschung / Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 16-19 DSGVO)

Des Weiteren haben Sie das Recht, von uns zu verlangen, dass

  • Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten unverzüglich berichtigt werden (Recht auf Berichtigung - Artikel 16 DSGVO),
  • Sie betreffende personenbezogene Daten unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO unverzüglich gelöscht werden (Recht auf Löschung) und
  • die Verarbeitung unter den Voraussetzungen des Artikels 18 DSGVO eingeschränkt wird (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung).

 

  • Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO)

Ist die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erfolgt (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO), haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen.

 

  • Beschwerderecht (Artikel 77 DSGVO)

Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie, unbeschadet anderer Rechtsbehelfe, das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

 

Kontakt:

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Adresse:                Königstraße 10a, 70173 Stuttgart

Telefon:                0711 / 61 55 410

E-Mail:                                   poststelle@lfdi.bwl.de

 

  1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Landratsamt Rastatt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt,

vertreten durch den Landrat Christian Dusch

 

  1. Unser Datenschutzbeauftragter

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutzbeauftragter@landkreis-rastatt.de oder postalisch über unsere Postanschrift. Bitte kennzeichnen Sie den Umschlag hierbei mit „Datenschutzbeauftragter“.